Allgemeine Geschäftsbedingungen der seitenwind GmbH
Stand: 11.05.2022
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der seitenwind GmbH, Blumenstraße 18, 93055 Regensburg („seitenwind“ oder „Agentur“) gegenüber den Kunden („Kunde“ oder „Auftraggeber“) erbrachten oder zu erbringenden Leistungen, insbesondere aber nicht beschränkt auf Gestaltungen, Texte, Entwürfe, Layouts, Fotos, Vorlagen, Grafiken, Muster, Bewegtbilder, Bild-, Ton- und sonstige Werke, Ideen, sowie IT-bezogene Dienstleistungen wie Content Management, Webhosting etc. („Leistungen“). Die Leistungen können Dienstleistungen, Werkleistungen oder die Lieferung von Waren umfassen.
1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber seitenwind oder Dritten abzugeben sind die Textform.
1.4. Abweichende AGB des Auftragsgebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von seitenwind ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn seitens seitenwind den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen von Seitenwind vorbehaltslos erbracht werden.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von seitenwind vorgelegte schriftliche Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.2. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
2.3. Bei Auftragsabbruch wird das Honorar in Höhe des Auftragsfortschritts berechnet.
2.4. Dem Kunden ist bekannt, dass seitenwind, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, marktübliche Open Source Software Produkte (z.B. Typo3, WordPress, Magento und Erweiterungen von Drittanbietern) einsetzt. Derartige Produkte unterliegen den jeweils für sie geltenden allgemeinen Freeware-Lizenzbedingungen (z.B. GNU General Public license, abrufbar unter www.gnu.org/licenses/gpl.html) Soweit der Kunde dies nicht wünscht, ist er, soweit möglich, berechtigt den Einsatz kostenpflichtige Produkte Dritter zu verlangen. In diesem Fall hat der Kunde sämtliche hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
§ 3 Nachträgliche Konkretisierung von Leistungsinhalten, Freigaben
3.1. Soweit erforderlich wird seitenwind über Besprechungen mit dem Auftraggeber zum Ablauf oder der Konkretisierung von Leistungsinhalten innerhalb von spätestens 10 Werktagen einen schriftlichen Bericht erstellen und diesen dem Auftraggeber schriftlich oder per Email zusenden. Der Inhalt dieser Zusammenfassung ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern der Auftraggeber diesem nicht spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Berichts widerspricht.
3.2. Vor Veröffentlichung der Leistungen legt seitenwind dem Kunden die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nicht Abweichendes vereinbart wird, ist der Auftraggeber zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht.
§ 4 Vergütung, Höhe der Vergütung, Kostenvoranschläge
4.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Angebot seitenwinds genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Angebot löst sämtliche, vorab ausgetauschten Kostenvoranschläge oder Kalkulationen ab.
4.2. Die auf Wunsch des Kunden erfolgte Erstellung von Entwürfen oder von Präsentationen durch die Agentur ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch seitenwind erfolgt aufwandsbezogen nach den vereinbarten oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, von seitenwind üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätzen. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe oder Präsentationsinhalte durch den Kunden nicht angenommen werden.
4.3. Soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach dem seitenwind tatsächlich entstandenen Aufwand auf Grundlage der von seitenwind üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätze. Dies gilt entsprechend für Leistungen, die über den Inhalt des Angebotes hinausgehen.
4.4. Sollten die Parteien vereinbart haben, dass im Einzelfall vor der Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages durch den Kunden zu erfolgen hat, gilt der Kostenvoranschlag unter folgenden Voraussetzungen als durch den Kunden verbindlich freigegeben: 1) der Kunde widerspricht dem Kostenvoranschlag nicht innerhalb einer die Dringlichkeit des Projekts berücksichtigenden, angemessenen Frist nach Zugang des Kostenvoranschlags schriftlich und 2) der Kostenvoranschlag weist den Kunden auf die Folgen einer unterbleibenden Rückäußerung durch den Kunden hin. Ein Widerspruch des Kunden nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang des Kostenvoranschlags gilt in jedem Fall als „nicht angemessen“ im Sinne der vorstehenden Regelung.
4.5. Der Kunde ist zur Erstattung auf Seiten der Agentur entstehender, angemessener Reisekosten verpflichtet.
4.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
4.7. Soweit der Kunde Leistungen seitenwinds in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen seitenwinds verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung seitenwinds gewährt.
§ 5 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
5.1. seitenwind ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% des vereinbarten oder zu erwartenden Honorars in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist seitenwind berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich seitenwind sämtliche Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkte oder sonstiger Leistungen seitenwinds vor.
§ 6 Fälligkeit, Liefertermine, höhere Gewalt
6.1. Sämtliche Leistungen seitenwinds sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonti durch den Kunden zu begleichen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist seitenwind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
6.2. Für seitenwind vorgesehene Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.
6.3. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch seitenwind setzt voraus, dass seitenwind sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens seitenwind nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
6.4. seitenwind ist zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, soweit nicht die Leistungen nach ihrer Art oder Beschaffenheit unteilbar sind oder eine Teilleistung dem Kunden unzumutbar ist.
6.5. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistungserbringung seitenwinds wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu zählen auch Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen etc. – entbinden seitenwind für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, verbleibt den Parteien das gesetzliche Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 7. Einschaltung Dritter
7.1. seitenwind ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Dritte hinzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung seitenwinds für die Leistungen bleibt unberührt.
7.2. Sofern dies im Angebot gesondert ausgewiesen ist, ist seitenwind berechtigt, von dem Kunden gegen Vorlage geeigneter Nachweise, Erstattung von Kosten zu verlangen, die seitenwind durch die Einschaltung Dritter (z.B. Fotografen, Stylisten, Druckereien etc.) entstehen.
Alternativ ist seitenwind nach freiem Ermessen in diesem Fall berechtigt, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben. Der Kunde wird seitenwind auf Verlangen schriftlich bevollmächtigen. Die Haftung für die Fremdleistungen beurteilt sich ausschließlich nach der zwischen dem Dritten und dem Kunden begründeten Vertragsbeziehung. Eine Haftung seitenwinds für Leistungen des Dritten ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 8. Streuung von Werbemitteln
Wird die Agentur mit der Streuung tarifgebundener Werbemittel, z. B. der Schaltung der Anzeigen oder Verteilung von Prospekten, beauftragt, so erfolgt die Abrechnung zu den Listenpreisen der Werbedurchführenden und ist Gegenstand einer gesonderten Rechnungsstellung.
§ 9. Insertionsaufträge
9.1. Insertionsaufträge werden im Namen und für Rechnung der Agentur erteilt und von ihr mit den Verlagen oder sonstigen Veröffentlichungsorganen abgerechnet. Der Auftraggeber zahlt den anfallenden Betrag im Voraus auf eines der Konten der Agentur ein, so dass die Mittel spätestens bei Auftragserteilung dem Verlag oder dem sonstigen Veröffentlichungsorgan zur Verfügung stehen.
9.2 Die Agentur ist berechtigt, die entsprechenden Beträge 14 Tage vor Auftragserteilung beim Auftraggeber abzurufen.
9.3. seitenwind übernimmt keine Gewähr, dass die Insertionen nicht oder in anderer als der beauftragten Form durch den Verlag oder das sonstige Veröffentlichungsorgan erscheinen.
§ 10. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgaben
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu seitenwind stehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche unmittelbar von seitenwind erfüllt, ist der Kunde verpflichtet, die verauslagten Zahlungen zu erstatten. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht vom vereinbarten Rechnungspreis in Abzug gebracht werden.
§ 11. Präsentation
11.1. seitenwind behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen von Präsentationen angebotenen Leistungen vor.
11.2. Für im Rahmen einer Präsentation angebotene Leistungen, die nicht Gegenstand einer Beauftragung seitenwinds durch den Kunden sind, verbleiben sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte bei seitenwind. seitenwind ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens seitenwind vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. Vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn eine Vergütung seitenwinds für die Präsentation vereinbart ist oder eine Abrechnung aufgrund von Ziffer 4.2 dieser AGB erfolgt.
11.3. Eine unbefugte Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche seitenwinds, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars. Dieses orientiert sich an dem Angebot seitenwinds oder, falls ein solches nicht vorliegt, an den hierfür marktüblichen Konditionen.
§ 12. Geistige Eigentumsrechte an Leistungen seitenwinds, Umfang beiderseitiger Rechtseinräumungen
12.1 seitenwind behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von seitenwind oder von seitenwind beauftragter Dritter erbrachten Leistungen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch seitenwind.
12.2. Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt seitenwind dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von seitenwind erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
12.3. Bei der Agentur verbleibt das Eigentum an den Reinzeichnungen, Programmierungen, Lithos sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Werbeauftrages erstellt worden sind.
12.4. Auf Anfrage durch seitenwind ist der Kunde verpflichtet, seitenwind Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
12.5. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde die Agentur in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entwickelten Leistungen angemessen und branchenüblich zu kennzeichnen und die Beauftragung durch den Kunden unter Verwendung der geschäftlichen Bezeichnungen des Kunden zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen. Hierzu überlässt der Kunde seitenwind auf dessen Verlangen von allen vervielfältigten Leistungen der Agentur unentgeltlich eine im Einzelfall angemessene Anzahl von nicht mehr als 20 mangelfreien Exemplaren.
12.6. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch seitenwind.
§ 13. Haftung für seitens des Kunden beigebrachte Inhalte
13.1. Der Kunde ist für sämtliche von ihm der Agentur zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere aber nicht beschränkt auf Angaben, Daten, Abbildungen, Produktbeschreibungen, Markenrechte etc., oder von ihm selbst mit den Leistungen der Agentur verknüpfte Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch seitenwind besteht nicht. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
13.2. Der Kunde ist verpflichtet, seitenwind unverzüglich über sämtliche Änderungen der in Ziffer 13.1 genannten Inhalte zu informieren, soweit dies zur Erbringung der Leistungen durch seitenwind erforderlich ist.
13.3. Eine Haftung seitenwinds für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt seitenwind von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
13.4. Sind Leistungen der Agentur teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Inhalte nicht verwertbar, bleibt der Anspruch der Agentur auf Vergütung unberührt.
§ 14. Ergänzende Sonderregelungen betreffend Werkverträge
14.1. Soweit Werkleistungen der Agentur geschuldet sind, erfolgt die Abnahme der Leistungen durch den Kunden durch Mitteilung an seitenwind. Erfolgt keine ausdrückliche Mitteilung des Kunden an seitenwind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Leistung, gilt die Leistung als angenommen. Ausstehende Teile der Vergütung sind nach Abnahme oder innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig.
14.2. Die Agentur leistet für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe Gewähr, dass, nach ihrer Wahl, die Leistung unentgeltlich nachgebessert oder eine mangelfreie Leistung nachgeliefert wird. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich bestehen die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
14.3. Die seitens des Kunden als mangelhaft beanstandete Leistung der Agentur ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, unverändert zur Besichtigung und Prüfung durch die Agentur bereitzuhalten.
14.4. Weist die Leistung nur in Teilen Mängel auf, ist die Verweigerung der Abnahme der übrigen, mangelfreien Teile der Leistung durch den Kunden ausgeschlossen, sofern die Abnahme der mangelfreien dem Kunden nicht unzumutbar ist.
14.5. Ein Mangel ist bei allen Herstellungsverfahren nicht gegeben, wenn Reproduktionen geringfügig von der Vorlage (Foto, Grafik, Entwurf usw.) abweichen. Das gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
14.6. Nach Erhalt der Leistung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf etwaige Mängel oder Beanstandungen zu prüfen. Mängelrügen müssen schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erbringung der Leistung an den Kunden, verborgene Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels gegenüber der Agentur angezeigt werden. Wird diese Frist von dem Auftraggeber versäumt, ist eine Gewährleistung der Agentur ausgeschlossen.
14.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Mängeln der Leistung die vereinbarte Vergütung zu verweigern oder zurückzuhalten, es sei denn das Bestehen eines solchen Mangels ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
§ 15. Haftung der Agentur, Verjährung
15.1. seitenwind haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.2. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens € 500.000 begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
15.3. Farben werden vom Kunden nach Vorlage eines Farbfächers, Trägermaterialien (Papier etc.) nach Vorlage entsprechender Muster ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.
15.4. Soweit nicht im Auftrag ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen seitenwinds, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts alleinige Verantwortung des Kunden und nicht Aufgabe von seitenwind. seitenwind haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder den Geschäftsbetrieb des Kunden.
15.5. Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber seitenwind von der Haftung frei und erstattet seitenwind sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch seitenwinds bleibt hiervon unberührt.
15.6. Für Schäden an seitenwind durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Vorlagen, Filmen, Displays, Daten, Layouts etc., ist die Haftung seitenwinds auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet seitenwind nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
15.7. Soweit nicht im Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, besteht im Rahmen des Auftrags des Kunden Gestaltungsfreiheit seitenwinds. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen.
15.8. seitenwind haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich seitenwinds liegen. Ebenso ist eine Gewährleistung seitenwinds für die Funktion, Verfügbarkeit oder Mangelfreiheit sämtlicher unter Ziffer 2.3. dieser AGB genannten Produkte ausgeschlossen.
15.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber seitenwind verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
15.10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter seitenwinds sowie Dritte, die durch seitenwind nach Ziffer 7.1 dieser AGB eingeschaltet wurden.
§ 16. Konkurrenzausschluss, Abwerbeverbot
16.1. Nach erfolgter vollständiger Vergütung durch den Kunden wird seitenwind keine identischen Entwürfe zur Erbringung von Agenturleistungen an Dritte liefern, die in der mit dem Kunden identischen Branche tätig sind. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während der bestehenden, ungekündigten Vertragsbeziehung mit seitenwind im Bereich des Auftragsgegenstandes keine andere Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Leistungen zu beauftragen.
16.2. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter der Agentur während und für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen.
§ 17. Vertraulichkeit, Datenspeicherung, Aufbewahrung
17.1. Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen bekannt werdende Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des jeweiligen Vertragspartners sowie sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, einschließlich aller nicht öffentlich bekannten Informationen über die andere Partei, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
17.2. Auftraggeberdaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
17.3. Eine vertragliche Verpflichtung der Agentur zur Aufbewahrung von Leistungen oder Teilen von hiervon besteht nicht.
§ 18. Ansprechpartner
Bei Vertragsschluss benennt der Kunde gegenüber seitenwind einen oder mehrere Ansprechpartner. Diese müssen im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen oder Änderungen der Zeichnungsberechtigung müssen gegenüber seitenwind unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
§ 19. Erfüllungsort
19.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
19.2. Der Versand von Unterlagen oder Arbeitsergebnissen seitenwinds erfolgt auf eigene Gefahr und für Rechnung des Kunden. Die Agentur ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
§ 20. Sonstiges
20.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung Regensburg. seitenwind ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
20.3. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die verbleibenden Inhalte dieser AGB oder die Vertragsbeziehung zum Kunden berühren. Unwirksame Regelungen in Individualvereinbarungen mit den Kunden sollen ersetzt werden durch Regelungen, die wirksam sind und die dem Zweck der Vereinbarung am nächsten kommen.